AGB / Nutzungsbedingungen

Website-Nutzungsbedingungen

4. Gültigkeit von Gutscheinen

Gutscheine von YuanLiArt-Tattoo können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst werden (§ 195 BGB). Die Frist beginnt jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§ 199 Abs. 1 BGB). Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl kann kein Ersatz geleistet werden. Die Einlösung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

4.2 Keine Kombination mit Rabatten oder Aktionen

Gutscheine sind nicht mit anderen Preisnachlässen, Sonderaktionen, Promotions oder Rabattangeboten kombinierbar. Während Aktionszeiträumen kann ein Gutschein nur zum regulären Preis eingelöst werden. Individuelle abweichende Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

Tattoo-AGB

7. Terminabsagen und Anzahlungen

Zur Terminbestätigung wird eine Anzahlung erhoben. Diese beträgt 50,00 € bei kleineren Tattoos sowie 100,00 € bei größeren Projekten. Die Anzahlung wird bei Durchführung des Termins auf den Gesamtpreis angerechnet. Ohne eingegangene Anzahlung gilt ein Termin als unverbindlich.

Absagen sind per E-Mail an yuanliart@gmail.com zu erklären. Die Absage gilt mit Eingang der E-Mail als zugegangen. Eine Absage über andere Kanäle (WhatsApp, Instagram, Telefon) ist ergänzend möglich, begründet jedoch keinen Nachweis über den Zugangszeitpunkt.

Erfolgt eine Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Kunde nicht zum Termin, verfällt die Anzahlung und wird als pauschalierter Schadensersatz einbehalten. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei einer Absage 48 Stunden oder früher vor dem Termin wird die Anzahlung auf einen Ersatztermin angerechnet, sofern dieser innerhalb von drei Monaten vereinbart und wahrgenommen wird.

Das Studio behält sich vor, nach wiederholten kurzfristigen Absagen keine weiteren Termine zu vergeben.

7.2 Verspätungen

Der Kunde wird gebeten, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
Bei erheblicher Verspätung behält sich das Studio vor, die Sitzung zeitlich zu verkürzen, den Termin zu verschieben oder abzusagen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr möglich oder organisatorisch nicht vertretbar ist.

7.3 Terminverschiebung durch das Studio

Das Studio behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, technischen Problemen, Materialausfällen, behördlichen Anordnungen oder Fällen höherer Gewalt.
Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall auf einen Ersatztermin angerechnet oder auf Wunsch zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Mindestalter

Tätowierungen werden grundsätzlich ausschließlich an Personen ab 18 Jahren durchgeführt. Ein gültiges Ausweisdokument ist auf Verlangen vorzulegen.

Ausnahmsweise können Jugendliche ab 16 Jahren tätowiert werden, sofern beide Sorgeberechtigten ausdrücklich schriftlich zustimmen und mindestens ein Sorgeberechtigter beim Termin persönlich anwesend ist oder eine schriftliche Einwilligung samt Ausweiskopie beider Sorgeberechtigten vorliegt.

Das Studio behält sich ausdrücklich vor, eine Tätowierung auch in diesen Fällen ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen.

Terminbuchungen für Personen unter 16 Jahren werden nicht angenommen.

9. Gesundheitliche Eignung

Mit der Terminbuchung verpflichtet sich der Kunde, dem Studio bekannte gesundheitliche Umstände wahrheitsgemäß mitzuteilen, die für die Durchführung einer Tätowierung oder die Wundheilung relevant sein können.

Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • Blutgerinnungsstörungen
  • Diabetes
  • Epilepsie
  • relevante Hauterkrankungen
  • Allergien gegen Tätowierfarben oder Desinfektionsmittel
  • Infektionskrankheiten
  • Schwangerschaft oder Stillzeit
  • die Einnahme von Blutverdünnern oder sonstigen relevanten Medikamenten.

Tätowierungen werden nicht unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss durchgeführt.

Das Studio ist berechtigt, eine Tätowierung abzulehnen, zu verschieben, zu unterbrechen oder abzubrechen, sofern gesundheitliche, hygienische oder sicherheitsrelevante Gründe dies erforderlich machen.

Wird eine Tätowierung aufgrund erkennbarer gesundheitlicher Risiken oder Sicherheitsbedenken seitens des Studios abgelehnt, verfällt die geleistete Anzahlung nicht.

10. Urheberrecht an Designs

Die vom Studio erstellten Tattoo-Designs sind urheberrechtlich geschützt, sofern sie ein ausreichendes Maß an individueller Gestaltung aufweisen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG). Das Urheberrecht verbleibt beim Studio. Eine maßgebliche schöpferische Beteiligung des Kunden an der Gestaltung – etwa durch bloße Motivwünsche oder allgemeine Beschreibungen – begründet keine Miturheberschaft (§ 8 UrhG).

Eine Weitergabe der Designs an Dritte oder deren Verwendung für eigene kommerzielle Zwecke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Studios nicht gestattet.

Bringt der Kunde eine eigene Vorlage mit, versichert er, zur Verwendung dieser Vorlage berechtigt zu sein. Der Kunde räumt dem Studio mit der Terminbuchung das Recht ein, das fertige Tattoo zu Dokumentations- und Werbezwecken zu veröffentlichen. Die Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen durch vom Kunden mitgebrachte Vorlagen trägt der Kunde.

Fotos von Tätowierungen dürfen ausschließlich mit gesonderter Einwilligung des Kunden zu Dokumentations-, Portfolio-, Website- oder Werbezwecken verwendet werden.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

11. Reklamationen und Nachbesserungen

Nachbesserungsansprüche sind innerhalb von 12 Monaten nach dem Tätowiertermin geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass der Kunde die Nachsorgehinweise des Studios eingehalten hat.

Nachteile, Heilungsprobleme oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die nachweislich auf unsachgemäße Nachsorge, unvollständige Gesundheitsangaben, eigenmächtige Nachbehandlung oder äußere Einflüsse zurückzuführen sind, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.

Nachbesserungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Ein Anspruch auf sofortige Durchführung besteht nicht.

Natürliche Veränderungen einer Tätowierung im Laufe der Zeit — insbesondere Verblassen, Hautalterung, Pigmentwanderung, Konturveränderungen oder individuelle Heilungsreaktionen — stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.

11.2 Aufklärung und Eigenverantwortung

Vor Durchführung der Tätowierung erfolgt ein persönliches Aufklärungsgespräch über Ablauf, Risiken, Nachsorge und mögliche Komplikationen.

Der Kunde bestätigt, Gelegenheit gehabt zu haben, offene Fragen zu stellen, und verpflichtet sich, die Nachsorgehinweise des Studios sorgfältig einzuhalten.

Nachteile oder Komplikationen, die nachweislich auf eine Nichtbeachtung der Nachsorgehinweise oder auf unvollständige bzw. unrichtige Gesundheitsangaben zurückzuführen sind, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Schadensersatz.

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