Tattoo & Urheberrecht: Wem gehört eigentlich (d)eine Tätowierung?

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(Rechtliche) Tipps und Infos rund um Tattoos

Das Tattoo ist fertig gestochen – aber wem gehören eigentlich die Rechte daran? Hier erfahrt ihr alles Wichtige zum Tattoo-Urheberrecht, was bei Vorlagen und Kopien gilt sowie weiteren rechtlichen Fragen rund um Tätowierungen.

Ist ein Tattoo durch das Urheberrecht geschützt?

Ob ein Tattoo urheberrechtlich geschützt ist, hängt von seiner Gestaltung ab. Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der bildenden Kunst (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG). Voraussetzung ist die sogenannte Schöpfungshöhe, also ein Mindestmaß an Individualität und Kreativität.

  • Einfache Motive wie Sterne oder Herzen erreichen diese Schöpfungshöhe meist nicht.
  • Individuelle künstlerische Tattoos können dagegen als Werk geschützt sein – ganz ähnlich wie eine Zeichnung oder ein Gemälde.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat betont, dass auch angewandte Kunst – wie etwa Designobjekte – unter den Schutz fallen kann, wenn die kreative Gestaltung über das Alltägliche hinausgeht (BGH, Urteil v. 13.11.2013 – I ZR 143/12, „Geburtstagszug“).

Entsprechend gilt: Auch Tattoos können geschützte Werke im Sinne des UrhG sein, wenn sie ausreichend individuell sind.

Nahaufnahme eines Oberarm-Tattoos: Mädchen in Rüstung mit Kampfroboter im Hintergrund.
Aufwendige individuelle Tattoo-Motive fallen unter das Urheberrecht, wenn sie eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen. Bild: YuanLiArt-Tattoo

Wem gehört ein Tattoo – Tätowierer oder Träger?

Die Frage „Wem gehört ein Tattoo?“ lässt sich auf zwei Ebenen beantworten:

  1. Urheberrechte des Tätowierers. Nach § 7 UrhG ist derjenige Urheber, der das Tattoo-Design schöpferisch entwirft. Falls Entwurf und Stechen zusammenfallen, ist der Tätowierer der Urheber. Wird das Tattoo nur nach fremdem Entwurf gestochen, bleibt der Entwerfende der Urheber.
  2. Rechte des Trägers. Das Tattoo befindet sich dauerhaft auf eurer Haut. Hier greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG). Niemand darf euren Körper oder euer Tattoo ohne Einwilligung fotografieren und veröffentlichen.
  3. Überschneidungen. Während der Tätowierer die urheberrechtlichen Rechte am Motiv hat, schützt das Persönlichkeitsrecht die Darstellung auf eurem Körper. In kommerziellen Kontexten (z. B. Werbung, Filme) ist deshalb oft die Zustimmung beider Seiten erforderlich.
Dreigeteilte Nahaufnahme eines Watercolor-Tattoos. Ein Mädchen mit langen Haaren schaut zu einem roten Stern empor.
Wer Antworten auf rechtliche Fragen rund um Tattoos sucht, muss nicht in die Sterne blicken … Bild: YuanLiArt-Tattoo

Tattoo-Rechtsexkurs: Zwischen Körperverletzung und Werkvertrag

Ein Tattoo ist rechtlich gesehen ein Sonderfall, weil es zwei Bereiche gleichzeitig betrifft: Strafrecht und Zivilrecht.

Tattoo als Körperverletzung

Nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) ist das Stechen eines Tattoos eine Körperverletzung, da die Haut verletzt wird.

  • Ohne Zustimmung wäre ein Tattoo strafbar.
  • Durch eure wirksame Einwilligung (§ 228 StGB) entfällt die Strafbarkeit.

Die Einwilligung muss informiert erfolgen, also auf Grundlage klarer Informationen über Ablauf, Risiken und mögliche Folgen. Andernfalls könnte sie unwirksam sein – etwa, wenn ein Tätowierer euch über Hygienemängel oder gesundheitliche Risiken täuscht.

Tattoo als Werkvertrag

Parallel dazu entsteht beim Tätowieren ein Werkvertrag im Sinne von § 631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

  • Im Unterschied zu einem Dienstvertrag (z. B. bei einem Arztbesuch), schuldet der Tätowierer nicht nur eine Tätigkeit, sondern einen konkreten Erfolg: das fertige Tattoo in der vereinbarten Form und Qualität.
  • Wenn das Tattoo stark vom Entwurf abweicht, unsauber gestochen wird oder mangelhaft ist, liegt ein Sachmangel vor. In diesem Fall habt ihr zivilrechtliche Ansprüche – zum Beispiel auf Schadensersatz, Rückzahlung oder im Extremfall Schmerzensgeld.
  • In der Praxis ist eine „Nachbesserung“ bei Tattoos allerdings schwer durchzusetzen, da die Haut nicht wie eine Ware ersetzt werden kann.

Zusammenspiel von Körperverletzung und Werkvertrag

Beide Ebenen wirken nebeneinander:

  • Strafrechtlich: Ein Tattoo ist grundsätzlich eine Körperverletzung, wird aber durch eure Einwilligung gerechtfertigt.
  • Zivilrechtlich: Der Tätowierer muss die vereinbarte Leistung erbringen. Wenn das Ergebnis mangelhaft ist, können Ansprüche aus dem Werkvertragsrecht entstehen.

Das heißt: Auch wenn ihr dem Tattoo zugestimmt habt und es strafrechtlich kein Problem gibt, könnt ihr zivilrechtlich gegen den Tätowierer vorgehen, wenn das Ergebnis nicht der Vereinbarung entspricht.

Dreigeteilte Nahaufnahme eines Samurai-Tattoos in Black-and-grey mit roten Ahornblättern.
Sieht nicht so aus, wäre ohne eure ausdrückliche Einwilligung aber tatsächlich eine Körperverletzung. Bild: YuanLiArt-Tattoo

Darf ein Tätowierer Tattoo-Motive mehrfach stechen?

Ein wichtiger Punkt in den rechtlichen Fragen rund um Tattoos ist, ob ein Motiv mehrfach gestochen werden darf.

  • Originale vs. Kopien. Hat der Tätowierer ein Motiv als Unikat entworfen, darf er es ohne eure Zustimmung nicht erneut verwenden.
  • Darf ein Tätowierer ein Tattoo bzw. eine fremde Vorlage kopieren? Ein fremdes urheberrechtlich geschütztes Design darf nicht einfach übernommen werden (§ 23 UrhG). Kopien ohne Zustimmung sind eine Rechtsverletzung und können abgemahnt werden.
  • Tattoo-Vorlage mehrfach verwenden. Manche Studios nutzen bewusst Standardvorlagen, die mehrfach gestochen werden. Andere bieten exklusive Einzelstücke. Klärt im Vertrag, ob es sich bei eurem Motiv um ein Unikat handelt.
Tätowierer Yuan Li beim Tattoo stechen. Kollage mit mehreren Bildern um den Tätowierer herum.
Bei YuanLiArt-Tattoo entwerfen wir euer Tattoo individuell nach euren Wünschen. Bild: YuanLiArt-Tattoo

Darf man sich urheberrechtlich geschützte Bilder tätowieren lassen?

Tattoos von Comicfiguren, Filmhelden oder Markenlogos sind beliebt, doch hier gilt Vorsicht:

  • Marken und Logos sind durch das Markenrecht geschützt (§ 14 MarkenG). Sie ohne Erlaubnis zu nutzen kann eine Markenverletzung darstellen.
  • Filme, Serien und Comics sind urheberrechtlich geschützt. Ein Tattoo mit einer Disney-Figur oder einem Marvel-Superhelden könnte daher eine unzulässige Vervielfältigung darstellen.

Für euch bedeutet das: Zwar werden Fans selten belangt, doch in kommerziellen Kontexten (Werbung, Film, Musikvideos) können Probleme auftreten.

Welche Rechte haben Kunden & Kundinnen an ihrem Tattoo?

Auch wenn Tätowierer oft die Urheberrechte haben, bestehen für euch als Tätowierte wichtige Rechte:

  • Private Nutzung: Ihr dürft euer Tattoo jederzeit zeigen, fotografieren und auf Social Media veröffentlichen.
  • Werbung durch Studios: Möchte ein Studio Fotos eures Tattoos für Marketing nutzen, braucht es eure Einwilligung (§ 22 KUG).
  • Miturheberschaft: Nur wenn ihr selbst schöpferisch und maßgeblich an der Gestaltung beteiligt wart, könnt ihr Miturheber:in sein (§ 8 UrhG). Eine bloße Idee oder Beschreibung („ich will einen Löwen“) reicht dafür nicht.

Gut zu wissen: Bei YuanLiArt-Tattoo nehmen wir eure Rechte und Wünsche ernst. Darum klären wir vor jedem Tattoo alle wichtigen Punkte mit euch – inklusive Bildverwendung. Alle Absprachen bekommt ihr natürlich auch schriftlich.

Nahaufnahme eines Oberarm-Tattoos. Das Tattoo zeigt ein Cyborg-Mädchen mit langen Haaren, das ein Katana auf dem Rücken trägt.
Die Fotos von euren Tattoos dürfen wir nur mit eurer Einwilligung verwenden. Bild: YuanLiArt-Tattoo

Fazit: Ihr habt das Tattoo, der Tätowierer das Urheberrecht am Motiv

Die Frage „Wem gehört ein Tattoo?“ lässt sich nur differenziert beantworten. Das Urheberrecht am Tattoo liegt in den meisten Fällen beim Tätowierer/Designer, während ihr als Tätowierte über euer Persönlichkeitsrecht die Kontrolle über die Darstellung auf eurem Körper habt.

Ob eine Tattoo-Vorlage mehrfach gestochen werden oder ein Tätowierer ein Tattoo kopieren darf, ist klar gesetzlich geregelt: Ohne Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt.

Für euch bedeutet das: Klärt im Voraus, ob ihr ein Unikat wollt, wie euer Tattoo genutzt werden und ob das Studio mit Fotos werben darf. So lassen sich rechtliche Streitigkeiten von vornherein vermeiden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu Tattoos und Urheberrecht

Wer besitzt die Rechte an einem Tattoo?

Der oder die Tätowierer:in hat in der Regel das Urheberrecht am Motiv (§ 7 UrhG). Ihr als Träger:innen besitzt das Tattoo auf eurem Körper und dürft es zeigen oder fotografieren.

Ist ein Tattoo urheberrechtlich geschützt?

Nur, wenn es individuell gestaltet ist und eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG). Standardmotive sind meist nicht geschützt.

Darf ein Tätowierer ein bestehendes Tattoo kopieren?

Nein. Ein urheberrechtlich geschütztes Design darf nicht ohne Zustimmung des Urhebers erneut gestochen werden (§ 23 UrhG).

Dürfen Tattoo-Vorlagen mehrfach verwendet werden?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Manche Vorlagen sind als Unikate gedacht, andere dürfen mehrfach gestochen werden. Das Urheberrecht bleibt beim Tätowierer.

Ist das Stechen eines Tattoos rechtlich Körperverletzung?

Ja – technisch gesehen ist es eine Körperverletzung (§ 223 StGB). Sie wird aber durch eure Einwilligung (§ 228 StGB) gerechtfertigt und zivilrechtlich als Werkvertrag (§ 631 BGB) behandelt.

Teaser-Bild: Pexels/cottonbro studio

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  1. Als ich dich kennengelernt habe, war ich am Anfang ein bisschen skeptisch aber nach 2 Monaten hellaufbegeistert…Ich finde deine Zeichnungen…

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